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Kindsvater zahlt keinen Unterhalt

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  #1  
Alt 16.07.2013, 18:34
Benutzerbild von manu
manu manu ist offline
Reisender aus der Zukunft
 
Registriert seit: 07.2013
Beiträge: 8
Kindsvater zahlt keinen Unterhalt

....ich weiß, dass dies eher ein Forum für andere Dinge ist, aber da es ja unter Offtopic läuft, dachte ich, dass ich mal mein Glück versuche. Und zwar bin ich momentan etwas verzweifelt, da der Vater meiner Tochter seine Unterhaltsforderungen nicht nachkommt. Am Telefon ist er immer einsichtig, aber passieren tut leider nichts. Meine Schwester meinte, dass ich zur Polizei gehen soll, aber dies kommt für mich nicht in Frage. Nun habe ich auf https://www.mahnbescheide.de/mahnverfahren solche Mahnbescheide gefunden, die vom zuständigen Landesgericht überprüft werden. Habt ihr Erfahrungen mit so etwas und seht dies als eine Option an? Danke schon mal recht herzlich für eure Hilfe!
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Oberste Sternenflottendirektive: Wer lesen kann, ist besser dran.

Geändert von manu (17.07.2013 um 16:05 Uhr)
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  #2  
Alt 16.07.2013, 18:40
Benutzerbild von Orendarcil
Orendarcil Orendarcil ist offline
Drachentoeter
 
Registriert seit: 01.2010
Beiträge: 1.090
Ich denke es ist sehr viel einfacher, wenn du zum Amt gehts.

Der Vater wird nämlich dann vom Amt Probleme bekommen...soweit ich weiß streckt das Jugendamt dann die nötigen Zahlungen vor und die Schulden des Vaters beim Amt wachsen, wenn er nicht zahlt. Letztendlich wird er auf die Weise dazu gezwungen werden und du bekommst den Unterhalt.
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"Vieles geht dahin und stirbt, doch die Wahrheit bleibt,
auch wenn sie oft im Verborgenen liegt und schweigt."

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  #3  
Alt 16.07.2013, 18:54
Benutzerbild von TKarn
TKarn TKarn ist offline
Dragon of Chaos
Waechter des Lichts
 
Registriert seit: 09.2005
Ort: Kurpfalz
Beiträge: 6.716
Hol Dir eine Beistandsschaft beim Jugendamt, wenn die nicht auf Zack sind, nimm dir einen Anwalt und geh vor Gericht. Wenn er dann immer noch nicht zahlt, Lohn pfänden lassen.
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But you, you're not allowed.
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  #4  
Alt 16.07.2013, 20:32
Benutzerbild von manu
manu manu ist offline
Reisender aus der Zukunft
 
Registriert seit: 07.2013
Beiträge: 8
Ok, danke erstmal für eure Hinweise! Dem werde ich morgen direkt mal nachgehen! Hoffentlich bringt es etwas, da ich mittlerweile wirklich keine Kraft und Nerven mehr habe...
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  #5  
Alt 16.07.2013, 21:12
Benutzerbild von Cassandra
Cassandra Cassandra ist offline
Abyssus abyssum invocat
Ringtraeger
 
Registriert seit: 02.2012
Ort: Faerûn
Beiträge: 15.521
Bin gerade über Deinen Post gestolpert und habe den Ratschlägen von Orenda und TKarn eigentlich nichts hinzufügen.
Nur eine Frage habe ich: Dein Ex-Mann ist schon noch arbeitstätig und nicht Hartz-IV Empfänger, oder? In diesem Fall wäre eine Pfändung vermutlich nicht möglich.
Ansonsten hast Du auch die Möglichkeit, bei einem sachverständigen Anwalt eine einmalige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. IdR kostet eine solche Beratung (nach Absprache) um die 100 bis max. 150 Euro. Hier erfährst Du, welche Schritte Du unternehmen kannst, was sinnvoll ist und was nicht. Außerdem gehst Du hier keine weitere Verpflichtung ein, das Ganze dient lediglich der Information.
Viel Erfolg!
__________________

Im Feuer steckt der Funke des Chaos und der Zerstörung,
der Samen des Lebens


("Magic")

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  #6  
Alt 16.07.2013, 21:13
Benutzerbild von manu
manu manu ist offline
Reisender aus der Zukunft
 
Registriert seit: 07.2013
Beiträge: 8
Nein, er geht einer geregelten Arbeit nach, das ist ja das Schlimme! Den Tip mit der Rechtsberatung ist auch sehr gut, vielen Dank!!!
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  #7  
Alt 16.07.2013, 21:15
Benutzerbild von Valas
Valas Valas ist offline
Super Moderator
Eroberer des Universums
 
Registriert seit: 02.2009
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Beiträge: 2.897
Kleines Offtopic : Ich hatte dich vor kurzem schon um eine Vorstellung gebeten, manu.Bitte hol die doch alsbald nach =)
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am loyal to Bregan D'aerthe, and to my city.
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  #8  
Alt 18.07.2013, 15:35
Engelauge Engelauge ist offline
Reisender aus der Zukunft
 
Registriert seit: 08.2012
Beiträge: 7
Ich denke auch, dass der Gang zum Amt der beste Weg ist. Ansonsten direkt nen Anwalt einschalten. Den Unterhalt für deine Tochter kannst du dir mit Sicherheit einklagen.

"Beim Kindsunterhalt hat das Kind Ansprüche gegenüber einem Elternteil. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die Paragraphen 1601 und folgende im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort ist ein Mindestunterhalt für Kinder gestaffelt nach derem Alter definiert. Kindergeld wird dabei immer auf den Unterhalt angerechnet. Dabei besteht eine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern. Ein Unterhaltspflichtiger muss also alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Es kann ihm auch zugemutet werden eine Nebentätigkeit aufzunehmen oder sein Vermögen einzusetzen. Arbeitslose müssen verstärkt eine Arbeit suchen – 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat gelten dabei als zumutbar. Besonders bei der Ermittlung der Höhe des Kindsunterhalts wird sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Dabei sind die maßgeblichen Faktoren das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder." (Quelle: Unterhalt im deutschen Recht | selbstbehalt.net )

Viel Glück!
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  #9  
Alt 23.07.2013, 19:34
Benutzerbild von Hobbyschreiber
Hobbyschreiber Hobbyschreiber ist offline
Drachentoeter
 
Registriert seit: 05.2010
Ort: Zumindest nicht mehr hier!
Beiträge: 1.048
Noch ein bisschen Senf von meiner Seite:

Das Jugendamt vertritt die Interessen Deines Kindes im Prinzip wie ein Anwalt. Wenn das Kind Unterhaltsansprüche gegen seinen Vater hat, sorgt das Amt dafür, dass er diesen berechtigten Forderungen nachkommt. Das ist insbesondere für alleinerziehende Eltern gedacht, die dieser Aufgabe (die Forderungen durchzusetzen) nicht allein gewachsen sind. Die sind also dazu da, Dir zu helfen, dass Dein Kind zu seinem Recht kommt. Geh in diesem Sinne zu den Leuten hin: Es ist ihr Job!
Wenn Dein Ex nicht zahlen kann, dann gibt es Möglichkeiten, dass das Kind direkt Unterstützung vom Staat bekommt (Kinderzuschlag [Ergänzung zum Kindergeld, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind] oder Kinder-Anspruch auf Hartz IV). Sollte Dein Ex/der Vater wieder zu Einkommen kommen, dann fordert das Jugendamt dieses Geld teilweise von ihm zurück. Das Gute daran: Du musst ihm gegenüber kein schlechtes Gewissen haben (musst Du sowieso nicht) und dir nicht selber dei Hände schmutzig machen.
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  #10  
Alt 30.07.2013, 08:36
Benutzerbild von Elyan
Elyan Elyan ist offline
Drachentoeter
 
Registriert seit: 12.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 1.217
Eine andere Möglichkeit ist es, eine Mediatorin/ Mediator einzuschalten ... ein Gerichtsgang ist kein Zuckerlecken, zermürbt alle Seite, gnadenlos ... und die Rechtssprechung wirkt eher wie ein übles Wild-West-Szenario ... Eine Mediation setzt klare Regeln fest, es wird ein Vertrag verfasst (schriftlich) usw. Beim Kindergeld gibt die Düsseldorfer Tabelle einen sehr klaren Rahmen vor, was an Unterstützung zu zahlen ist. Aber ich kenne die diversesten Vereinbarungen. So gibt es von pauschalen Vereinbarungen hin bis zur taggenau ausgerechneten Lösungen (der Vater sieht die Kinder ja vermutlich/ hoffentlich und in der Zeit hat dieser ja auch Ausgaben) so ziemlich alles.
Solltet ihr verheiratet sein liegen die Unterhaltszahlungen eh bei dem gerichtlichen Scheidungstermin auf dem Tisch ...
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