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30.01.2020, 10:04
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Registriert seit: 01.2020
Beiträge: 33
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Lücken im Gesetz?
Hey, ich würde gerne mal einen Thread starten, in dem man über mögliche Gesetzeslücken diskutieren kann, wenn man der Meinung ist eine gefunden zu haben.
Beginnen würde ich da mit dem diesem Artikel https://www.fuehrerscheinfix.de/mpu/...and_zu_umgehen. Scheinbar ist es möglich, eine MPU zu umgehen, wenn man in ein anderes Land zieht. Das geht natürlich nicht von heute auf morgen und auch muss man andere Sachen bedenken, aber prinzipiell ist es möglich. Natürlich, jedes Land macht eigene Gesetze, aber dennoch.. ziemlich unverantwortlich, finde ich..
Wie denkt ihr darüber?
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30.01.2020, 15:41
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Super Moderator
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Registriert seit: 02.2009
Ort: Menzoberranzan
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Vielleicht bin ich da ja der einzige, aber ich verstehe nicht ganz, warum man über Gesetzeslücken diskutieren bzw. die hier sammeln sollte
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Lolth will do as she will. I, however,
am loyal to Bregan D'aerthe, and to my city.
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30.01.2020, 16:52
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Dragon of Chaos
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Ist es nicht etwas viel Aufwand, ins Ausland zu ziehen, um den Idiotentest zu umgehen? Wer seinen Lappen verliert, ist in der Regel selbst dran Schuld und gehört nicht auf die Strasse.
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But you, you're not allowed.
You're uninvited.
An unfortunate slight.
(Alanis Morisette)
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30.01.2020, 18:21
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Abyssus abyssum invocat
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Ich glaube, allein die Tatsache, dass jemand ins Ausland zieht, um den Test zu umgehen, sagt bereits einiges
über dessen Geisteszustand aus ... ^^
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Im Feuer steckt der Funke des Chaos und der Zerstörung,
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(Photo: Franz Herzog © 2004)
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30.01.2020, 19:05
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Dragon of Chaos
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31.01.2020, 08:20
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Ich halt es auch für Schwachsinn und die person wird sich im Ausland dann auch kein Stück ändern...
Kennt ihr noch andere Gesetzeslücken?
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31.01.2020, 10:10
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Ich halte es auch für Schwachsinn.. Klar, es ist mega viel Aufwand und wahrscheinlich auch nicht die cleverste Lösung, aber kann man das nicht vielleicht irgendwie ausnutzen - vor allem "reichere" Personen, die vielleicht in mind. zwei Ländern (durch Arbeit oder so) leben - Hauptwohnsitz umschreiben lassen und dann kann man das Ding wahrscheinlich wesentlich günstiger umgehen.. wobei, wenn man so viel Geld hat, macht der Unterschied wahrscheinlich auch nichts.. ich weiß nicht. :/
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31.01.2020, 19:41
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Dragon of Chaos
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Zitat:
Zitat von urmelausdemeis
Kennt ihr noch andere Gesetzeslücken?
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Wozu braucht man denn Gesetzeslücken? Entweder ich kann vor lauter Gier den Hals nicht vollbekommen und versuche auf halblegale Weise weiter Besitz zu scheffeln oder ich habe etwas verbockt und will dafür nicht gerade stehen. Naja, trifft bei mir beides nicht zu, also brauche ich sowas nicht.
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31.01.2020, 19:43
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Abyssus abyssum invocat
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Na ja, es gibt sicher auch Lücken im Gesetz, die dem einen nutzen und gleichzeitig einem anderen massiv schaden.
Von daher wäre es vielleicht gar nicht so schlecht, davon zu wissen.
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10.12.2020, 14:04
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Mistress
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Zitat:
Zitat von Cassandra
Ich glaube, allein die Tatsache, dass jemand ins Ausland zieht, um den Test zu umgehen, sagt bereits einiges
über dessen Geisteszustand aus ... ^^
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10.12.2020, 14:18
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Mistress
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Ich habe da eine sehr interessante Lücke im Gesetz.
Also.
Es gibt in Deutschland keinen Einbruch.
Wenn jemand irgendwo reingeht, wo er nicht hingehört, ist das Hausfriedensbruch. Klaut er dabei, ist es Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Diebstahl.
Einbruch gibt es also nicht.
Wenn man nichts klaut, kann man also maximal Hausfriedensbruch begehen. Voraussetzung dafür, um Hausfriedensbruch zu begehen, ist es, dass man ein einen Raum eindringt.
Unglücklicherweise ist ein Briefkasten im Treppenhaus kein Raum.
Wenn also der Nachbar mit einem kopierten Schlüssel den Briefkasten aufmacht, so ist es kein Hausfriedensbruch und keine Sachbeschädigung
Wenn er keinen Brief entwendet, ist es kein Diebstahl.
Macht er keinen Brief auf, ist es keine Verletzung des Postgeheimnisses
Ergo: keine rechtliche Handhabung, mit Ausnahme (eventuell) eines "Eingriffes in die Privatspäre" (Persönlichkeitsrecht). (Wegen der lesbaren Absendeadressen)
Aber das müsste erstmal vor Gericht. Dazu muss man den Nachbarn erstmal erwischen.
Problem, ohne begründete Notwendigkeit darf man zum Beispiel keine Kameras installieren (Schutz der Privatsphäre des genannten Nachbarn).
Solange keine Straftat begangen wurde, kann man also auch Kameras nicht begründen, weil sie in das Persönlichkeitsrecht des ... TÄTERS eingreifen würden
Die Hund beißt sich also in den Schwanz.
Sobald eine Straftat nachgewiesen wurde, kann man Kameras installieren, aber Kameras bräuchte man, um eine Straftat nachzuweisen.
Eine sehr amüsanten Gesetzeslücke. Für andere, nicht für uns. Darum haben wir nur für den Briefkasten eine Alarmanlage.
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