Zitat:
Zitat von mijarena
Da hilft auch nix mit dem Datum... Selbst wenn es aus Schweden käme, die verwenden nämlich das ISO Format.
Die Verjährungsfrist für Geschwindigkeitsbegrenzungen liegt in Schweden bei 2 Jahren für ein Bußgeld.
Das dürfte auch die Frage nach dem hohen Bußgeld beantworten. Grobe Fahrlässigkeit (Geschwindigkeit, Regen, Straßenverlauf) wird in Schweden mit Gefängnis bis zu 2 Jahren geahndet werden. Dabei beträgt die Verjährung dann 5 Jahre.
Aber nach dem EU-Abkommen dürfte das nicht gelten. Das Abkommen findest du hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...LEX:32015L0413
Hier die Hinweise zu den Verjährungsfristen.
https://lawline.se/answers/8965
Ach ja .... Wenn Du eigentlich wegen Fahrlässigkeit dran bist, die Höchststrafe jedoch ein Bußgeld ist, verjährt das ganze vorraussichtlich niemals.
https://lawline.se/answers/preskriptionstid-for-brott
Du kannst ja in dem Forum mal nachfragen.
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Ach ja: Ich weiß noch gar nicht, warum ich "dran" bin. Es ist kein Bußgeldbescheid oder so, sondern lediglich die Vorladung zur Anhörung hier in Deutschland. Ich kenne aber die Bußgeld-Kataloge und daher weiß ich, womit zu rechnen ist, sofern dieser Fall ungebremst durch rauscht.