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Alt 14.05.2009, 18:38
Reginald Bull Reginald Bull ist offline
LFT-Verteidigungsminister
Goetterbote
 
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Eben darum geht's. Die Kriterien müssen überarbeitet werden.
Die Psychologen scheinen da mit einem sehr... optimistischen Menschenbild zu arbeiten.
Auch an der Sicherungsverwahrung kann man noch schrauben.
Aber noch einmal: Strafvollzug etc unterfällt nicht dem materiellen Strafrecht.
Sind verschiedene Gesetze.
Und meiner Meinung nach sollte man 'hinten' drehen, nicht 'vorne' beim StGB.

Bsp: jemand hat seinen Erbonkel umgenietet, um an die Kohle zu kommen.
Die Wiederholungsgefahr ist denkbar niedrig... Warum sollte der wirklich lebenslang sitzen? Eben.
Und anfangen, verschiedene Strafrahmen beim Mord einzuführen, wäre gefährlich.
Dann würden die Strafverteidiger nicht mehr die relativ überschaubare Unterscheidung Mord/Totschlag bemühen, sondern den Mordtatbestand komplett verwässern ('nein, mein Mandant ist nur ein leichter Mörder, kein schwerer...').
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mit Federkiel und Eichenspeer - dem Fehlerteufel hinterher
auch erhältlich als Ruprecht I. bei SI

Geändert von Reginald Bull (14.05.2009 um 18:45 Uhr)