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Alt 23.07.2013, 18:34
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Hobbyschreiber Hobbyschreiber ist offline
Drachentoeter
 
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Noch ein bisschen Senf von meiner Seite:

Das Jugendamt vertritt die Interessen Deines Kindes im Prinzip wie ein Anwalt. Wenn das Kind Unterhaltsansprüche gegen seinen Vater hat, sorgt das Amt dafür, dass er diesen berechtigten Forderungen nachkommt. Das ist insbesondere für alleinerziehende Eltern gedacht, die dieser Aufgabe (die Forderungen durchzusetzen) nicht allein gewachsen sind. Die sind also dazu da, Dir zu helfen, dass Dein Kind zu seinem Recht kommt. Geh in diesem Sinne zu den Leuten hin: Es ist ihr Job!
Wenn Dein Ex nicht zahlen kann, dann gibt es Möglichkeiten, dass das Kind direkt Unterstützung vom Staat bekommt (Kinderzuschlag [Ergänzung zum Kindergeld, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind] oder Kinder-Anspruch auf Hartz IV). Sollte Dein Ex/der Vater wieder zu Einkommen kommen, dann fordert das Jugendamt dieses Geld teilweise von ihm zurück. Das Gute daran: Du musst ihm gegenüber kein schlechtes Gewissen haben (musst Du sowieso nicht) und dir nicht selber dei Hände schmutzig machen.
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