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Alt 18.07.2013, 14:35
Engelauge Engelauge ist offline
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Ich denke auch, dass der Gang zum Amt der beste Weg ist. Ansonsten direkt nen Anwalt einschalten. Den Unterhalt für deine Tochter kannst du dir mit Sicherheit einklagen.

"Beim Kindsunterhalt hat das Kind Ansprüche gegenüber einem Elternteil. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die Paragraphen 1601 und folgende im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort ist ein Mindestunterhalt für Kinder gestaffelt nach derem Alter definiert. Kindergeld wird dabei immer auf den Unterhalt angerechnet. Dabei besteht eine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern. Ein Unterhaltspflichtiger muss also alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Es kann ihm auch zugemutet werden eine Nebentätigkeit aufzunehmen oder sein Vermögen einzusetzen. Arbeitslose müssen verstärkt eine Arbeit suchen – 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat gelten dabei als zumutbar. Besonders bei der Ermittlung der Höhe des Kindsunterhalts wird sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Dabei sind die maßgeblichen Faktoren das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder." (Quelle: Unterhalt im deutschen Recht | selbstbehalt.net )

Viel Glück!
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