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Alt 02.06.2020, 23:47
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_drachenkind _drachenkind ist offline
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Hueter des heiligen Grals
 
Registriert seit: 01.2019
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Zitat von Cassandra Beitrag anzeigen
Diese Argumentation ... Bin ich doof oder die?

In zwei Supermärkten sind Getränkeflaschen mit einem Lösungmittel präpariert worden. Dazu wurden die Flaschen wohl aus den Regalen genommen, geöffnet, das Zeug wurde eingefüllt und die Flaschen wieder verschlossen in das Regal zurückgestellt (das die Flasche bereits offen war, ist den Käufern offensichtlich nicht aufgefallen).

Gestorben ist niemand, aber worauf ich hinauswill: Aus ermittlungstaktischen Gründen werden weder die Namen der Supermärkte genannt, noch vor der Getränkesorte gewarnt. Weil: Gesetzt den Fall, die Polizei würde eine bestimmte Marke nennen, dann könnten sich die Käufer, die andere Getränke zu Hause haben, ja unangemessen sicher fühlen. Besser, alle geraten in Panik und trinken erst einmal nur Leitungswasser (zumindest bis zum nächsten Artikel, in dem wir erfahren, was alles an Schwermetallen in dem Wasser drin ist o. Ä.).

Ich meine, wäre es nicht besser gewesen, generell darauf hinzuweisen, Getränkeverschlüsse zu prüfen, bevor man aus der Flasche trinkt UND den Namen der betroffenen Marke zu nennen, damit die Leute, die das Getränk aus den jeweiligen Supermärkten gekauft haben (deren Namen man übrigens ebenfalls nennen könnte/sollte), es am besten gleich entsorgen?

Oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Dein Denkfehler: Du denkst. Lass es. Spiel einfach mit.
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ISBN: 9783742760272
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