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Alt 09.08.2010, 14:17
Reginald Bull Reginald Bull ist offline
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Wie Du es sagst: wenn der Verlag die Rechte am Manuskript kauft.
Nur dann ist der Schreiber raus (und zwar ganz, wenn er sich keine Gewinnbeteiligung in den Vertrag hat schreiben lassen).
Das passiert aber nur dann, wenn der Verlag der Meinung ist, es lohnt sich.
Und genau an der Stelle entscheidet es sich eben: ist der Verlag nicht dieser Meinung, dann kauft er nicht. Dann bietet er allenfalls die Plattform. Und mehr nicht.

Der Neuling kann Glück haben, daß ein Verlag das Manuskript für einen Kracher hält.
Wenn nicht, kann er nur hoffen, daß die Vertragsbedingungen, unter denen er veröffentlichen darf, einigermaßen günstig sind.

Aber nochmal: es kommt auschließlich darauf an, was in den Vertrag kommt. Kauft der Verlag, tutti paletti. Wenn nicht, eigenes Risiko.
Und das halte ich nicht für unfair. Ganz normales Risiko des Selbständigen.
Unfair kann es allenfalls werden, wenn eben die Bedingungen zu harsch werden.
Wir haben hierzulande Vertragsfreiheit. Wenn es nicht gegen das Gesetz verstößt, darf man 'reinschreiben, was man will.
Der Autor muß sehen können, auf was er sich ggf einläßt.
Und darauf will ich heraus: der Autor muß das sehen können und frei entscheiden können. Mehr ist nicht nötig.
Gefallen ihm die Bedingungen nicht, soll er es bleiben lassen und woanders sein Glück versuchen. Oder es ganz lassen.
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mit Federkiel und Eichenspeer - dem Fehlerteufel hinterher
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Geändert von Reginald Bull (09.08.2010 um 14:23 Uhr)
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