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Alt 14.10.2019, 08:00
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Allanon Allanon ist offline
*Düsterling*
Bewahrer der Traenen des Lebens
 
Registriert seit: 10.2019
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Meiner Meinung nach ein sehr schweres Thema, eines das auch sehr mit Emotionen behaftet ist.

Für mich stellt sich hier die Frage ab wann, oder für welche Straftat? Nehmen wir zum Beispiel Mord. Hier würde sich mir die Frage stellen, kann man ein genommenes Leben mit einem weiteren das man nimmt wieder zurückholen... nein kann man nicht.

Für mich ist in der Todesstrafe auch kein Strafansatz erkennbar. (Es sei denn jemand ist wie es in den USA vorkommt zum Tode verurteilt und warte tag für Tag über 30ig Jahre auf die Vollstreckung und kann sich nie sicher sein ob sie noch kommt)Strafe in meinen Augen wäre es wenn dieser Mensch auch wirklich ein langes Leben lang büssen müsste, leider habe ich hier kein Erfolgsrezept wie dies aussehen könnte.
Wegsperren an sich ist für mich nicht wirklich Buße. Boah das klingt irgendwie religöser als es sein sollte
Der zweite Frage wäre, wie kann ich vermeiden das ich einem Unschuldigen das Leben nehme. Ist ja zweifelsfrei schon sehr oft vorgekommen. Ich spreche mich eigentlich dagegen aus.

herzliche Grüße

Allanon