Zitat:
Zitat von Pismire
Nein, würde er nicht, weil er gesetzlich legitimiert wäre. Genauso gut kannst du behaupten, der Staat darf keinen wegsperren, weil er sich damit der Freiheitsberaubung schuldig macht.
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Falsch.
Todesstrafe ist laut GG abgeschafft (womit sich die Diskussion ohnehin erledigt).
StGB ist nachrangig und damit in vollem Umfang auf sämtliche Tötungen (auch durch den Staat) anzuwenden.
Freiheitsstrafe dagegen ist nicht abgeschafft, damit valides Mittel.
Zudem: alleine schon die Möglichkeit, einen Unschuldigen zu erwischen, reicht aus.
Unsere Rechtsordnung sieht vor, daß nunmal lieber 100 Schuldige davonkommen, als daß es auch nur einen Unschuldigen erwischt (Realität ist natürlich anders, aber das ist das Idealbild).
Und wer jetzt meint, das solle man nicht so eng sehen, soll sich mal bitte schön selber unschuldig in der Todeszelle sitzen sehen...