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Alt 10.12.2020, 14:18
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mijarena mijarena ist offline
Mistress
Vampirjaeger
 
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Ich habe da eine sehr interessante Lücke im Gesetz.

Also.

Es gibt in Deutschland keinen Einbruch.
Wenn jemand irgendwo reingeht, wo er nicht hingehört, ist das Hausfriedensbruch. Klaut er dabei, ist es Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Diebstahl.

Einbruch gibt es also nicht.

Wenn man nichts klaut, kann man also maximal Hausfriedensbruch begehen. Voraussetzung dafür, um Hausfriedensbruch zu begehen, ist es, dass man ein einen Raum eindringt.

Unglücklicherweise ist ein Briefkasten im Treppenhaus kein Raum.

Wenn also der Nachbar mit einem kopierten Schlüssel den Briefkasten aufmacht, so ist es kein Hausfriedensbruch und keine Sachbeschädigung
Wenn er keinen Brief entwendet, ist es kein Diebstahl.
Macht er keinen Brief auf, ist es keine Verletzung des Postgeheimnisses

Ergo: keine rechtliche Handhabung, mit Ausnahme (eventuell) eines "Eingriffes in die Privatspäre" (Persönlichkeitsrecht). (Wegen der lesbaren Absendeadressen)

Aber das müsste erstmal vor Gericht. Dazu muss man den Nachbarn erstmal erwischen.

Problem, ohne begründete Notwendigkeit darf man zum Beispiel keine Kameras installieren (Schutz der Privatsphäre des genannten Nachbarn).
Solange keine Straftat begangen wurde, kann man also auch Kameras nicht begründen, weil sie in das Persönlichkeitsrecht des ... TÄTERS eingreifen würden

Die Hund beißt sich also in den Schwanz.

Sobald eine Straftat nachgewiesen wurde, kann man Kameras installieren, aber Kameras bräuchte man, um eine Straftat nachzuweisen.

Eine sehr amüsanten Gesetzeslücke. Für andere, nicht für uns. Darum haben wir nur für den Briefkasten eine Alarmanlage.
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