Klar dagegen.
Man schaue sich mal die Argumente dafür an...
- Schutz der Gesellschaft: unnötig. Wegsperren reicht auch
- Geldersparnis: Unterfall der Habgier -> §211 StGB
- Rache: niederer Beweggrund -> §211 StGB
Der Staat würde sich also nach seinen eigenen Regeln zum Mörder machen. Geht nunmal gar nicht.
Zudem ist diese Strafe per se nicht reversibel. Tot ist tot, selbst wenn sich später die Unschuld herausstellen sollte.
Und wenn hier schonmal der Herr der Ringe angesprochen wird:
Frodo: er hat den Tod verdient!
Gandalf: und viele die sterben, haben das Leben verdient! Kannst Du es ihnen geben? Nein? Dann sei auch nicht so vorschnell mit Todesurteilen.
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always outnumbered, always outgunned - still standing
mit Federkiel und Eichenspeer - dem Fehlerteufel hinterher
auch erhältlich als Ruprecht I. bei SI
Geändert von Reginald Bull (04.05.2009 um 17:10 Uhr)
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