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Alt 18.02.2013, 20:36
Leuenburger Leuenburger ist offline
Waldelfe
 
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Beiträge: 31
Hallo allerseits!

Nach einer 3 1/2 wöchigen, familiären "Grippe-Epidemie" - der Große brachte es aus dem Kindergarten mit und hat dann den Kleinen, meine Frau und am Ende auch mich selbst angesteckt - versuche ich mich heute an einem neuen Eintrag in das Projekttagebuch "Tore nach Thulien". Nachdem das Thema "Freiberuflicher Autor" nun endlich auch beim Finanzamt abgehakt zu sein scheint soll sich dieser Beitrag mit genau diesem trockenen Thema befassen.

!!Achtung: Der folgende Text schildert rein meine Erfahrungen, gibt lediglich meine Rückschlüsse wieder und darf nicht als Ratgeber verstanden werden :o) . Ich bin in Sachen Steuer, Finanzamt & Co. absoluter Laie!!


Finanzamt und Freiberufler


Allgemein

Als ich im Sommer 2011 mit den ersten Gedankenspielen und Texten für "Tore nach Thulien" begann war der Enthusiasmus gewaltig und ich kam überhaupt nicht auf die Idee, mich mit dem Thema "Steuer, Freiberuf & Co." auseinander zu setzen. Ein Bekannter holte mich dann jedoch recht schnell auf den Boden der Tatsachen zurück und fing an, mich mit gut gemeinten Drohungen zu sensibilisieren. Für ihn als Steuer- und Finanzfachmann war es ein einfacher logischer Schluß, dass durch den Verkauf von irgendwelchen Fantasy-Dingens-Episoden immer und sofort auch Dinge wie Steuer, Finanzamt oder gar Gewerbeanmeldung einhergehen - Indie Projekt hin oder her! Nachdem er mich mit seinem geballten Wissen schließlich höflich aber bestimmend in Grund und Boden geredet hatte war mir klar, dass ich diese Pille noch zu schlucken hatte.


Freiberuf?

Auf den ersten Blick war alles ganz einfach: Jemand, der Ebooks schreibt ist - wie solls auch anders sein - ein Autor/Schriftsteller. Selbst ich konnte mich dahingehend informieren und im Einkommensteuergesetz die Liste der freien Berufe durchgehen. Soweit so gut. Mein oben bereits erwähnter Bekannter schwang aber auch hier recht schnell die "Große Keule" :o) und hielt mir vor, dass ich ja nicht nur Ebooks schreibe, sondern diese auch noch verkaufen möchte! Tja ... was soll ich sagen ... er hatte Recht und ich wieder ein Problem mehr: Das rote Lämpchen mit der Aufschrift "Gewerbe" fing an zu leuchten. Am Ende lief es dann darauf hinaus, das wir gezwungener Maßen das Finanzamt darüber entscheiden lassen mußten, was "Tore nach Thulien" nun wirklich ist. Ich hatte Glück!
Zwischenzeitlich weiß ich aber, dass selbst die Finanzämter das Thema "Self Publishing" unterschiedlich handhaben und sowohl den Status "Freiberuf" als auch "Gewerbe" verteilen. Änderungen somit vorbehalten *aaargh*


Trocken, aber dafür kurz! :o)

Viele Grüße
Jörg
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